PKW | Motorrad | Kleinkraftrad

Deine Fahrschule

in Wittichenau

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PKW Klassen
B | BE | B96

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Motorrad
A | A1 | A2

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Kleinkraftrad
AM

Du träumst vom Führerschein?

Immer mit einem Lächeln unterwegs ist unser Motto. Mein Name ist Marius Breßler und ich bin Dein persönlicher Fahrlehrer. Ich habe langjährige Erfahrung im Prüfgebiet Bautzen und Hoyerswerda. Ich bringe Dich sicher und ohne Umwege zu Deinem Ziel!

Der Spaß bleibt dabei natürlich nicht auf der Strecke, denn ich begleite Dich stressfrei und entspannt in Deine mobile Zukunft! Die Zeit in der Fahrschule soll schließlich spannend und ein unvergessliches Erlebnis sein!

Wir bieten dir.

  • regelmäßige Ferienkurse
  • Intensivkurse
  • Führerschein mit 17 Jahren – B
  • Führerschein mit 15 Jahren – AM
  • Ausbildung für Wiedereinsteiger
  • Ausbildung auch für Angsthasen
  • sicher und ohne Umwege zur Prüfung

Unterrichtsraum

Unser modern eingerichteter Unterrichtsraum befindet sich im Herzen von Wittichenau auf der Bautzener Str. 19 gegenüber der Pizzaria. Für den Unterricht stehen moderne Medien, Beamer und Laptop bereit.

Fahrschulauto

  • Seat Tarraco
  • 150 Ps 
  • Dieselmotor
  • 6 Gang Schaltung

Fahrschulmotorräder

Klasse A:
Kawasaki ER-6N mit ABS 53 KW / 72 PS

Klasse A2:
Honda CB 500F 35 KW / 48 PS

Klasse A1:
Honda MSX 125 ccm

Klasse AM:
Aprilia SR 50 ccm

Wir bilden aus:

Autoführerschein

Führerscheinklasse B

Fahrzeugart:

Pkw und leichte Lkw
Kfz – ausgenommen Kfz der Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A
mit zG max. 3500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

mit zG max. 750 kg immer erlaubt
mit zG max. 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

Mindestalter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Einschluss:

AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung“

Führerscheinklasse BE

Fahrzeugart:

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhängern
Kfz der Führerscheinklasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers über 750 kg aber max. 3500 kg

Vorbesitz:

Führerscheinklasse B

Mindestalter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Führerscheinklasse B96

Fahrzeugart:

Pkw mit Anhänger
Kfz der Führerscheinklasse B mit Anhänger

Anhängerregelung:

zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg

Mindestalter:

18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Wir bilden aus:

Motorrad & Kleinkraftrad

Führerscheinklasse A

Fahrzeugart:

Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge

mit Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit , Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW

Mindestalter:

20 Jahre von A2 auf A

21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Bei zweijährigen Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss:

AM, A1, A2

Führerscheinklasse A2

Fahrzeugart:

Krafträder mit Leistung max. 35 kW

Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Mindestalter:

18 Jahre

Bei zweijährigen Vorbesitz der Füherscheinklasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss:

AM, A1, A2

Führerscheinklasse A1

Fahrzeugart:

Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge

mit Hubraum max. 125 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 11 kW/15 PS, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 kW

Mindestalter:

16 Jahre

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Einschluss:

AM

Führerscheinklasse AM

Fahrzeugart:

Zweirädrige, Dreirädrige & Vierrädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW/15 PS

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 kg

Einschluss:

Keine

Mindestalter:

15 Jahre

Zusammenfassung der „alten“ Führerscheinklassen M und S